Dienstreglement
Um den Kampf um die Wurscht in geordnete Bahnen zu lenken, hat der Ramser-König folgendes Dienstreglement erlassen:
§ 1 Datum
Der Kampf um die Wurscht (= Ramser) findet alljährlich, nur im Januar statt. Der erste Ramserjass wird jeweils am 2. Samstag nach Drei-König durchgeführt. Der zweite Ramserjass ist genau eine Woche später.
§ 2 Aufgebot
Zum Ramserjass werden nur Männer aufgeboten. Das Aufgebot zum Ramserjass erfolgt ab Mitte Dezember in geeigneter schriftlicher oder elektronischer Form an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Adressänderungen sind rechtzeitig bekannt zu geben, ansonsten kein Aufgebot zugestellt werden kann.
§ 3 Anmeldung
Die Ramser haben das Aufgebot zu beantworten und ihre Teilnahme oder Nicht-Teilnahme frühzeitig und innerhalb der Anmeldefrist kund zu tun: per Post, E-Mail oder Telefon. Mahnen müssen und verspätetes An-/Abmelden bedingt einen Strafbeitrag von 5 Strafpunkten in die Wurscht-Kasse.
§ 4 Truppenstärke
Ein ordentliches Ramser-Kontingent besteht aus max. 14 Ramsern. Je nach taktischer Lage kann der Ramser-König die Truppenstärke erhöhen oder limitieren.
§ 5 Einrücken
Kampfbereitschaft und Appell ist pünktlich um 15:00 Uhr. Verspätetes Erscheinen wird mit Strafpunkten diszipliniert.
Die ersten zwei Kampfwagen sind auf dem asphaltierten Parkplatz rechts und die weiteren 3-4 Kampfwagen vor der Garage zu parkieren.
§ 6 Dienstzeit
Die Ramser verpflichten sich zu einer Dienstzeit, die mindestens bis 19.30 Uhr dauert. Wer diese Dienstzeit nicht erfüllen kann/will, ist vom Einrücken dispensiert.
§ 7 Kampfablauf
Während des Kampfes um die Wurscht sind alle ablenkenden Handlungen zu unterlassen. Während der Kampfpausen soll verpflegt werden, dürfen nicht den Kampf betreffende Gespräche geführt oder anderen privaten Interessen nachgegangen werden. Handy stören und sind sowohl während des Kampfes wie auch in den Kampfpausen auszuschalten.
§ 8 Kampfregeln
Die Ramser werden am Anfang des Jass-Nachmittags über die aktuell gültige Kampf-Situation aufgeklärt.
§ 10 Sold
Es wird kein Sold ausgerichtet. Stattdessen erhalten die siegreiche Kämpfer eine oder mehrere Würschte, die sie frühestens ab 19.30 Uhr bei der Wurscht-Königin beziehen können. Vorzeitiges Verlassen des Kampffeldes gibt keinen Anspruch auf Sold.
$ 11 Ausschluss
Wer trotz Anmeldung unentschuldigt dem Ramserjass fernbleibt oder drei Mal dem Aufgebot zum Ramserjass nicht Folge leistet, wird wegen mangelnder Kampfbegeisterung nicht mehr aufgeboten.
§ 12 Wurscht-Geld
Wer keinen Stich erzielt oder sonst irgendwelche Fehler macht, zahlt einen Obolus von einem Franken/Euro in die Wurst-Kasse. Der Ramser hat ausreichend Batzen bei sich, um all seine Strafen bezahlen zu können.
$ 13 Wurscht-Kasse
Über die wohltätige Verwendung des Wurscht-Geldes entscheiden die Ramser.





